WOMO Anmietung nicht mehr mit Führerscheinklasse B

  • So würde ich das zumindest interpretieren.


    Interessant ist auch was Petra geschrieben hat, sie ist bekanntermaßen Rechtsanwältin beim ADAC KLICK



    Und schon bin ich widerlegt von jemandem, der wirklich was davon versteht. ;)

  • So kann es gehen :D



    Wenn es um Recht und Gesetz geht, allemal. VOn dem Gedanken, dass man da mit Logik und gesundem Menschenverstand weiter käme, habe ich mich lange verabschiedet.


    Prinzipiell finde ich die Beschränkung auf weniger als 7.5 Tonnen übrigens extrem sinnvoll. Ich bin in den 80er als Studentenjob mal 5 Wochen einen 7,5 Tonner gefahren. Das hat mit PKW nichts zu tun. Beschleunigung wie eine Weinbergschnecke, Bremsweg wie ein Öltanker. Das ist ein LKW und verhält sich auch so. Ich habe damals in der ersten Woche diverse rote Ampeln mitgenommen und durchaus 2 oder 3 heikle Situationen erlebt, bevor ich auch nur annähernd begriffen hatte, wie man mit dem Ding fahren muss.
    Bis zur Sprinter-Kklasse ist m.E. der PKW-Führerschein ausreichend (wobei die Sprinter auf max. 120 km/h begrenzt sein sollten), alles darüber sind LKW und brauchen auch eine Ausbildung zum LKW fahren.


    Ich käme nie auf die Idee, mir in den USA so ein Riesenteil mit Slideouts, etc. zu leihen, weil ich mich beim fahren sicher sehr unwohl fühlen würde. (Na gut, auch weil die Größe für eine Person vielleicht etwas übertrieben wäre ;))

  • Wenn es um Recht und Gesetz geht, allemal. VOn dem Gedanken, dass man da mit Logik und gesundem Menschenverstand weiter käme, habe ich mich lange verabschiedet.


    Das werde ich beizeiten bei anderen Diskussionen mal zitieren :D

  • Nur: wir alle hier mieten diesen Wohnmobile mit einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung, die die in USA angebotenen Haftpflichtversicherungen lächerlich niedrig sind.
    Und diese zusätzliche Haftpflichtversicherung wird nach deutschem/europäischem Recht abgeschlossen.


    Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Versicherungsfritze. Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass bei einem Unfall sich diese Haftpflichtversicherung weigert zu bezahlen. Denn für diese Versicherung gilt ja europäisches/deutsches Recht und nach diesem wäre es dann "Fahren ohne gültigen Führerschein", also nicht versichert.


    Njein ;)


    Die zusätzliche Haftpflichtversicherung ist nach deutschen Recht für das Fahren in den USA abgeschlossen, das heißt, es besteht Versicherungsschutz, wenn die Berechtigung zum Fahren in dem Land besteht. Und jetzt wird es schwamming, denn die besteht eigentlich nur, wenn man den nationalen Führerschein hat oder das jeweilige (US-)Bundesland eine Vereinbarung über die Anerkennung des deutschen Führerscheins mit Deutschland abgeschlossen hat. Dann würde im Regelfall(wenn diese jeweilige Vereinbarung nicht etwas anderes vorsieht) eine Übersetzung der Klassen erfolgen, also die Klasse B wie die Autoklasse in den USA (also bis 12 Tonnen) behandelt und nicht die Gewichtsgrenzen des deutschen Führerscheins direkt in die USA übersetzt. Da USA und Deutschland hinsichtlich der Anerkennung des internationalen Führerscheins in zwei unterschiedlichen Abkommen (Wiener und Genfer Abkommen), die sich gegenseitig nicht anerkennen, hilft dies nicht. In diesem Fall ist diese schwammige Regelung mit der gegenseitigen Anerkennung allerdings im Vorteil für den Konsumenten, da die Versicherung im Schadensfall beweispflichtig wäre, dass hier keine Anerkennung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, müßte man zusätzlich darüber nachdenken, ob die Versicherung bei Annahme einer Zusatzversicherung für die Nutzung in den USA nicht gegen Ihre Aufklärungspflicht verstoßen hätte, wenn Sie nicht darauf hingewiesen hat, dass die Einschränkung der deutschen Gewichtsklassen in den USA beachtet werden müssen.


    Das alles hilft natürlich nichts, wenn der Vermieter einem den Wagen verweigert.


    Und schon bin ich widerlegt von jemandem, der wirklich was davon versteht. ;)


    Nichts gegen meine Kollegin, aber in Ihrer Antwort überträgt sie das deutsche Recht etwas vorschnell auf internationales/amerikanisches Recht, ganz so einfach ist es leider nicht nicht.


    Ich mag zwar kein (deutscher) Fachanwalt für Verkehrsrecht sein, aber als Konzernjustiziar mit Anwaltszulassung, der in einem internationalen Konzern für den Bereich Versicherungen und internationale Verträge zuständig ist, argumentiere ich in dieser Sache auch nicht unbedingt ins Blaue.


    Kurzfazit: Die Rechtslage ist ein wenig schwammig und je nach amerikanischen Bundesland ggf. wieder unterschiedlich, aus oben genannten Gründen sehe ich aber eine gute Chance das es für hier eher unproblematisch ist, solange unsere amerikanischen Freunde nicht anfangen ihre Führerscheinklassen weiter aufzudrösseln, wie wir es in der EU haben. Da dafür alle Staaten zustimmen müßten und ein Eingriff auf die bestehenden Rechte zum Autofahren wahrscheinlich eine noch schärfere Reaktion als ein Eingriff in die Berechtigung zum tragen von Waffen hervorrufen würde, sehe ich das nicht so schnell kommen. Allerdings gibt es hier keine Schwarz/weiß Lage und das führt dazu, dass es im Streitfall vor Gericht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann....


    Allerdings würde ich bei einer Buchung eines Wohnmobils direkt eine Kopie des Führerschein mitsenden, damit mir Vermittler/Veranstalter/Vermieter direkt bei der Buchung bestätigen, dass dieser ausreicht.


    Para


    legal info: INYL

  • Ich käme nie auf die Idee, mir in den USA so ein Riesenteil mit Slideouts, etc. zu leihen, weil ich mich beim fahren sicher sehr unwohl fühlen würde. (Na gut, auch weil die Größe für eine Person vielleicht etwas übertrieben wäre ;))


    Auf die Idee käme ich auch nicht, selbst wenn ich so ein Ding fahren dürfte ;)

  • Nichts gegen meine Kollegin, aber in Ihrer Antwort überträgt sie das deutsche Recht etwas vorschnell auf internationales/amerikanisches Recht, ganz so einfach ist es leider nicht nicht.


    Ich mag zwar kein (deutscher) Fachanwalt für Verkehrsrecht sein, aber als Konzernjustiziar mit Anwaltszulassung, der in einem internationalen Konzern für den Bereich Versicherungen und internationale Verträge zuständig ist, argumentiere ich in dieser Sache auch nicht unbedingt ins Blaue.


    Ist ja wie bei uns Ärzten. 2 Anwälte, 3 Meinungen :D

  • Allerdings würde ich bei einer Buchung eines Wohnmobils direkt eine Kopie des Führerschein mitsenden, damit mir Vermittler/Veranstalter/Vermieter direkt bei der Buchung bestätigen, dass dieser ausreicht.

    Genau das kannst du aber vergessen, da mittlerweile fast alle in ihren Bestimmungen stehen haben, das der Führerschein der Klasse B nicht mehr ausreicht. Ich denke die haben sich diesbezüglich abgesprochen, um im Zweifelsfall nicht dafür gerade stehen zu müssen.

  • Genau das kannst du aber vergessen, da mittlerweile fast alle in ihren Bestimmungen stehen haben, das der Führerschein der Klasse B nicht mehr ausreicht. Ich denke die haben sich diesbezüglich abgesprochen, um im Zweifelsfall nicht dafür gerade stehen zu müssen.

    Echt jetzt???
    Ich habe das noch nirgends gelesen.


    Beate

  • Kann man die Dinger nicht beim USA Anbieter direkt buchen?


    Kann man, ist aber nicht zwingend günstiger und unterirdisch versichert.


    Auf die Idee käme ich auch nicht, selbst wenn ich so ein Ding fahren dürfte ;)


    Ach, da gibts auch normale Größen schon mit Slide Out. Hatten wir schon bei 2 RV Überführungen.


  • Ich bin gespannt ob die Hersteller drüben auch darauf reagieren, bei uns hier in Europa gibt es mittlerweile ein paar wenige Modelle die gefahren werden dürfen.



    Ich bin allerdings froh, dass es mich nicht betrifft, denn so ein C29 oder C30 drüben zu fahren ist schon toll und bis aufs Einparken auch überhaupt kein Problem, zumindest nach der ersten Stunde. :D

  • Ich bin gespannt ob die Hersteller drüben auch darauf reagieren, bei uns hier in Europa gibt es mittlerweile ein paar wenige Modelle die gefahren werden dürfen.

    Ja, es wäre wirklich schön, wenn es auch in USA kleinere Womos zu mieten gäbe.Denn nur zum Übernachten brauche zumindest ich diese grossen Geräte wirklich nicht. Ich wäre schon mit einem viel kleineren zufrieden, nur gibt es die zur Zeit in USA (noch) nicht, leider.


    Vielleicht tut sich ja jetzt was. Nur wird es halt noch Jahre dauern, bis diese Womos (Camper) dann tatsächlich auf dem Markt sind.


    LG
    Beate


  • Ich bin allerdings froh, dass es mich nicht betrifft, denn so ein C29 oder C30 drüben zu fahren ist schon toll und bis aufs Einparken auch überhaupt kein Problem, zumindest nach der ersten Stunde. :D


    Auch wenn ich C30 fahren dürfte und beim Fahren damit keine Probleme habe, wäre es mir zu zweit einfach zu groß.
    Ein C19 oder 22 reicht uns völlig. In Alaska hatten wir sogar PickUp Camper....


    Das lässt sich halt leider nicht wirklich mit einem WoMo vergleichen, da die Küche außen ist und das Bad fehlt, wenn sie ein C19 in Leichtbauweise bauen würden, das wäre für mich eine echte Alternative.


    Bei welchen WoMo ist Küche außen und kein Bad vorhanden? Was heißt "Küche außen" überhaupt?
    Ich meine auch, daß ein C19 nicht so schwer ist.


    Edit: Hier ist wohl dieser PKW Camper gemeint....Also ich könnte mir vorstellen, mit so einem Ding zu reisen. Bad/Dusche brauchen wir nicht, gibt es auf Campgrounds.
    Und Küche außen ist auch nicht so schlimm für uns, beim Zelten haben wir mit einem einfachen Campingkocher gekocht

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