Danke für die Info und das Nachsehen.
Ist ggfs. wichtig, für den Kanada Flug, falls wir nur mit einem kurzfristigen Test fliegen dürfen.
Danke für die Info und das Nachsehen.
Ist ggfs. wichtig, für den Kanada Flug, falls wir nur mit einem kurzfristigen Test fliegen dürfen.
Tur mir nach wie vor leid - wer jetzt Flüge für 2021 bucht und auf einen kurzfristigen negativen Coronatest hofft - zockt und will damit möglicherweise auch Reisebeschränkungen oder -nichtnotwendigkeiten umgehen.
Zocken heisst für mich dann eben auch volles Risiko und das ist dann halt ein No Show und Totalverlust des Geldes, was ich auch in gewisser Weise gerecht fände. Mache ich ein Invest von 10.000 Euro in ein Warentermingeschäft auf den Export von Schweinhälften nach China und dann kommt die Schweinepest und China verbietet alle Schweineimporte aus Deutschland, kann ich auch die 10.000 Euro in den Wind schreiben. Falsch gezockt.
Was wäre denn, wenn dir die kanadischen oder US-Behörden aus was für Gründen auch immer - und das kann im Falle der USA auch sein, wenn du den Officer falsch anlächelst oder was falsches sagst oder tust - die Einreise verweigern. Dann bist du geflogen und musst sofort wieder zurück.
Dafür darfst du dann wahrscheinlich noch einen fetten Aufschlag zahlen, weil du nicht den günstigen Rückflug 3 Wochen später machst.
Eine einfache Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei Ereignissen vor Aufnahme der Reise. In dem Moment, wo du eingecheckt hast, hast du die Reise angetreten. Dann würde hier tatsächlich nur eine sehr viel teurere Reiseabbruchversicherung zahlen.
Ob diese in den beiden genannten Fällen zahlt, welche Eigenbeteilung - bei manchen Reiserücktrittsversicherungen kenne ich z.B. auch einen Eigenanteil von 10% - notwendig ist, hängt sehr von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Schaut doch mal genau in den Versicherungsvertrag.
Schau mal bei Check24, da gibt es Pauschalreisen mit Corona Versicherung.
Im Vertrag wir Covid19 ausdrücklich als mitversichert genannt.
Wenn Du am Flughafen ein positives Ergebnis erhälst, fliegst Du nicht und bekommst auch von keinem irgendetwas erstattet. Definitiv.
Wenn Du am Flughafen ein positives Ergebnis erhälst, fliegst Du nicht und bekommst auch von keinem irgendetwas erstattet. Definitiv.
Eigentlich klar, aber hier wurde ja davon gesprochen, das es in diesem Fall Versicherungen dafür gibt.
Eigentlich klar, aber hier wurde ja davon gesprochen, das es in diesem Fall Versicherungen dafür gibt.
Ruf doch mal an und frag.
Telefon: 089.6 24 24-460
Ruf doch mal an und frag.
Telefon: 089.6 24 24-460
Das werde ich beim ADAC noch machen, wenn wir wirklich vorhaben zu fliegen.
Soll ja, lt. Heike, im Vertrag enthalten sein, wenn man vor Abflug positiv getestet wird.
Nach dem, was ich irgendwo gelesen habe, ist das doch so, dass man vor Check-In getestet wird. Dann darf man die Reise ja krankheitsbedingt nicht antreten, was eigentlich ein klassischer Fall für eine RRV ist - nicht für eine Reiseabbruchvers., denn die Reise wurde ja gar nicht angetreten. Jetzt müsste man nur in dem Kleingedruckten der RRV gucken, ob Covid explizit ausgeschlossen ist.
So jedenfalls meine Interpretation.
Ich glaub da rufe ich beim ADAC auch mal an. Zumindest weiß ich das die Versicherung COVID während der Reise voll abgedeckt ist, egal ob Risiko Gebiet oder nicht
Ich glaub da rufe ich beim ADAC auch mal an. Zumindest weiß ich das die Versicherung COVID während der Reise voll abgedeckt ist, egal ob Risiko Gebiet oder nicht
Da bin ich auch mir sicher. Das hatten sie mir mal bestätigt.
Ich bin ja auch im ADAC. Meint ihr eine separate RRV über den ADAC? Oder als Teil einer gesamten Reise, die man über den ADAC gebucht hat?
Ich meine die Reiserücktrittsversicherung über den ADAC.
Ich meine die Krankenversicherung die bei adac Premium mit drin ist
Ok, da hilft wirklich nur ein Anruf.
Ich habe die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung (premium).
Dies habe ich schriftlich vom ADAC bekommen:
Für den Auslandskrankenschutz gilt:
Erkrankt eine versicherte Person im Ausland an dem Coronavirus, besteht im Rahmen der Versicherungsbedingungen grundsätzlich uneingeschränkter Versicherungsschutz. Auch dann, wenn dieser als Pandemie klassifiziert wird.
Der Schutz besteht unabhängig davon, ob eine Reisewarnung für das jeweilige Land ausgesprochen wurde oder nicht.
Im Falle des Verdachts einer Coronaviruserkrankung wird derzeit geraten sich telefonisch an ein örtliches Krankenhaus oder Gesundheitsamt zu wenden.
Ob in diesem Fall ein Krankenrücktransport nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland ab. Hier können wir vorab keine konkrete Zusage erteilen.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn Sie die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können, z.B. bei einer unerwarteten schweren Erkrankung des Versicherten bzw. einer Risikoperson.
Erkrankt ein Versicherter bzw. eine Risikoperson also vor Reiseantritt und kann daher die Reise nicht antreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen.
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung schließt in ihren Bedingungen eine Pandemie nicht aus.
Das bedeutet für Sie, im Fall eines positiven Corona-Tests liegt eine Krankheit vor, die eine Reiseunfähigkeit auslöst.
Ein ärztliches Attest, welches die unerwartete schwere Erkrankung bestätigt, ist in jedem Fall Voraussetzung.
Die individuelle Angst davor zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen jeweils kein versichertes Ereignis dar.
Begibt sich die versicherte Person -z. B. aufgrund einer Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes - in Quarantäne und kann kein gültiges Attest vorweisen, so besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz,
da es sich um eine behördliche Maßnahme handelt.
Ebenso gilt ein Einreiseverbot nicht als versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht in diesen Fällen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat (z. B. Flug oder Zugfahrt und Hotel), kann kostenfrei zurücktreten, wenn eine zeitnah bevorstehende Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann. Bei Individualreisen gibt es wegen der Einzigartigkeit der aktuellen Virus-Pandemie bisher keine klare Rechtsprechung.
Reisende, die eine Reise nicht antreten, sollten mit ihrem Veranstalter in Kontakt treten, um nach einer einvernehmlichen (Kulanz-)Lösung zu suchen.
Auch Individualreisende müssen sich an den jeweiligen Anbieter wenden.
Tipps und weitere Auskünfte finden Sie in unserem Verbraucherratgeber :
Corona: Ihre Rechte als Reisende | ADAC
Damit dürfte es doch sicher sein, wenn ich positiv am Flughafen getestet werde, das ich anfallende Kosten einer Reise (Pauschalreise) zurück bekomme.
Reiserücktrittversicherungen zahlen so gut wie nie. Da musst du schon halb tot sein oder schwerstkrank. Und schon gar nicht vor Reiseantritt.. Und vor allem mit der RRV von ADAC gibt es oft Schwierigkeiten. Eigene Erfahrungen! ( und natürlich meine Meinung, nicht dass ich noch verklagt werde...)
Reiserücktrittversicherungen zahlen so gut wie nie. Da musst du schon halb tot sein oder schwerstkrank. Und schon gar nicht vor Reiseantritt.. Und vor allem mit der RRV von ADAC gibt es oft Schwierigkeiten. Eigene Erfahrungen! ( und natürlich meine Meinung, nicht dass ich noch verklagt werde...)
Komisch. Wenn die das doch in Ihrer Statuten stehen haben, das man wg. Corona positiv Test nicht reisen kann,?
Dann müssen die doch auch zahlen.
Komisch. Wenn die das doch in Ihrer Statuten stehen haben, das man wg. Corona positiv Test nicht reisen kann,?
Dann müssen die doch auch zahlen.
Ich denke trotzdem das gilt nur, wenn der Test positiv ist wenn man noch nicht eingecheckt ist. Ab dem Zeitpunkt ist ja Reiserücktritt nicht mehr zuständig, da man durch den Check In die Reise angetreten hat. Ab dann braucht man Reiseabbruch und die sind teurer.
Ich denke trotzdem das gilt nur, wenn der Test positiv ist wenn man noch nicht eingecheckt ist. Ab dem Zeitpunkt ist ja Reiserücktritt nicht mehr zuständig, da man durch den Check In die Reise angetreten hat. Ab dann braucht man Reiseabbruch und die sind teurer.
Die Test werden ja sicherlich vor dem Check in gemacht. Danach wäre ja auch blöd, denn dann müssten sie ja ständig irgendwelche Koffer wieder aus der Maschine pulen.
Komisch. Wenn die das doch in Ihrer Statuten stehen haben, das man wg. Corona positiv Test nicht reisen kann,?
Dann müssen die doch auch zahlen.
Dann lass Dich mal überraschen. Noch nie mit Versicherungen zu tun gehabt..? Das ist jetzt nicht böse gemeint
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!