Urteile rund um Fluggastrechte
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Zitat
Gestrandete Flugpassagiere können nicht verlangen, mit dem nächsten möglichen Flug befördert zu werden, wenn dieser ausgebucht ist. Passagiere mit einer regulären Buchung haben Vorrang, hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.
Quelle: Airliners: Gestrandete Passagiere haben keinen Vorrang
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Bei aller Härte, wenns einen trifft, ein logisches und richtiges Urteil.
Joe
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Für so einen Fall hat man doch die entsprechende Versicherung für die entstehenden Mehrkosten. Oder liege ich da falsch? Ich meine mit meiner TCS-Assistance wird das entschädigt.
Ernst
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Zumindest in der EU ist das mehr oder weniger eindeutig geregelt: Fluggastrechte ? Wikipedia
ciao
frank
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Zumindest in der EU ist das mehr oder weniger eindeutig geregelt: Fluggastrechte ? Wikipedia
ciao
frank
Wobei frühestmöglich ein schwammiger Befriff ist. Das kann auch Tage später sein. Also eher weniger eindeutig.Joe
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Wobei frühestmöglich ein schwammiger Befriff ist. Das kann auch Tage später sein. Also eher weniger eindeutig.
Anwälte wollen weiterhin mit verdienen
ciao
frank
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