Neues aus Südafrika!
Südafrika geht von der angepassten Warnstufe 4 auf die angepasste Warnstufe 3Die Sperrstunde bleibt gleich und beginnt um 22:00 Uhr und endet um 4:00 Uhr.
Freizeitreisen zwischen den Provinzen können wieder aufgenommen werden.
Nicht unbedingt notwendige Einrichtungen wie Restaurants, Tavernen, Bars und Fitnesscenter dürfen geöffnet werden. Diese Einrichtungen müssen jedoch bis 21:00 Uhr schließen, damit ihre Mitarbeiter und Gäste vor Beginn der Ausgangssperre nach Hause reisen können.
Versammlungen sind erlaubt, aber auf maximal 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Freien beschränkt. Wenn der Veranstaltungsort zu klein ist, um diese Anzahl mit angemessener sozialer Distanzierung aufzunehmen, dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden.
Zu den Versammlungen gehören Gottesdienste, politische Veranstaltungen und gesellschaftliche Zusammenkünfte.
Die Beschränkungen der Veranstaltungskapazität gelten auch für Restaurants, Fitnessstudios, Fitnesszentren, Bars, Tavernen und ähnliche Orte.
Die Teilnahme an Beerdigungen und Einäscherungen darf 50 Personen nicht überschreiten und alle sozialen Distanzierungs- und Gesundheitsprotokolle müssen eingehalten werden.
Nachtwachen und Versammlungen nach der Beerdigung sind weiterhin nicht erlaubt.
Der Verkauf von Alkohol aus Einzelhandelsgeschäften für den externen Konsum ist von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr gestattet.
Der Verkauf von Alkohol zum Verzehr vor Ort ist gemäß den Lizenzbedingungen bis 20:00 Uhr gestattet.
Die Schulen werden morgen, Montag, den 26. Juli, gemäß den strengen Gesundheitsprotokollen und anderen vom Minister für Grundbildung angekündigten Maßnahmen wiedereröffnet.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der im öffentlichen Raum immer Nase und Mund bedeckt, bleibt für jede Person verpflichtend.
Die Eigentümer und Betreiber von öffentlichen Gebäuden, Zentren, Geschäften, Restaurants, Taxis und Bussen sind alle dafür verantwortlich, dass die Menschen auf ihrem Gelände oder in ihren Fahrzeugen Masken tragen.
Sie müssen auch sicherstellen, dass die entsprechenden Maßnahmen zur sozialen Distanzierung vorhanden sind und eingehalten werden.
Es ist wichtig zu bedenken, dass es strafbar ist, wenn die Anzahl der Personen auf diesen Räumlichkeiten die maximal zulässige Anzahl von Kunden oder Mitarbeitern überschreitet.Vielleicht wird es ja was bis zum Januar, Grüßle Christiane