Flugärger App

  • App jetzt online

    Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Flugärger-App (http://www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app) ist für IOS und Android unter der Suche "Flugärger" in den Stores abrufbar. Das Projekt wurde vom Land mit 250.000 Euro gefördert. Es ist laut Verbraucherzentrale NRW bundesweit das einzige nicht-kommerzielle Angebot dieser Art.

    Bei überbuchten Flügen oder verlorenem Gepäck kann die App bisher nicht helfen.


    Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/fluggastrechte-app-102.html

  • ... und wenn die Fluglinien erst mal behaupten, das sei höhere Gewalt, auch nicht. Da muss man dann, wie jetzt auch, selbst mit Anwalt dagegen gehen. Oder gegen 25 bis 40% Einbuße an einen 'Eintreiberverein'.

  • ... und wenn die Fluglinien erst mal behaupten, das sei höhere Gewalt, auch nicht. Da muss man dann, wie jetzt auch, selbst mit Anwalt dagegen gehen. Oder gegen 25 bis 40% Einbuße an einen 'Eintreiberverein'.

    Nö, dann gebe ich alles an die Schlichtungsstelle söp und bekomme auch mein Geld ohne Abzug, dauert halt nur etwas länger, wir hatten ein mal Kosten, weil das Gepäck nicht mitkam, da hat es 6 Monate gedauert und einmal Flugverspätung, da wollte sich die Fluggesellschaft auch raus reden, da hat es 5 Monate gedauert.

  • Klar versuchen die Airlines sich mit höherer Gewalt herauszureden.


    Grundsätzlich gilt, dass alles, was die Airline beeinflussen kann, keine höhere Gewalt ist.


    IMHO ist dann keine höhere Gewalt:

    - Streik: die Airline hätte sich mit der Gewerkschaft einigen können, so dass es nicht zum Streik kommen würde

    - Technische Defekte: sind in der Regel in der Verantwortung der Airline durch engere und oder geeignetere Wartung vermeidbar - oder müssten beim Flugzeugbauer in Regress genommen werden


    Höhere Gewalt sind natürlich:

    - Wetter: Flughafensperrung wegen Gewitter oder Sturm oder Eis

    - Naturereignisse: Vulkanausbrüche, Erdbeben, usw

    - Technische Katastrophen: AKW-Super-Gaus

    - Kriegs- oder Terrorereignisse: 9/11, Flugverbotszonen auf Grund von Kriegen


    Aber meist werden diese Auseinandersetzungen entweder außergerichtlich oder höchstens auf der Ebene der untersten Gerichtsbarkeiten (Amtsgerichte oder je nach Streitwert Landgericht) geführt.

    Selten kommt es zum zweitinstanzlichen Urteilen. Höchstrichterliche sind extreme Ausnahmen.


    Daher hängt es immer von der Einzelfallentscheidung des Gerichts ab und der Einschätzung des Vortrags beider Parteien pro und contra höhere Gewalt. Da kann auch schon mal die Qualität und Expertise in Reiserecht des Anwalts entscheidend sein.


    "Auf hoher See und vor Gericht, ..."

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