Links und Apps zur EU-Fluggastverordnung VO 261/2004

  • Also, es handelt sich um einen technischen Defekt.


    Aussage der LH: Die 600,- EUR müssen sie ihm nur zahlen, wenn sie ihm kein Hotelzimmer zur Verfügung stellen. Daher wollen sie ihm jetzt ein Zimmer in 130km Entfernung geben.


    Laut Wikipedia lese ich das aber so, dass sie ihm die 600 EUR UND ein Hotelzimmer geben müssen, oder?


    Unfug die Aussage von LH. Er soll einfach ein Schreiben aufsetzen und an LH als Einschreiben per Rückschein senden. Kurz auf die EU-Verordnung hinweisen, Feststellen das LH verantwortlich ist und kein Wetter oder Streik. Bei Wetter kommt eh nur die Start- bzw. Zieldestination zum Ansatz. Fristsetzung bis wann das Geld bei ihm zu sein hat und mit den dezenten Hinweis, dass er das anschliessend seinen RA übergibt. Sollte das Geld bis zum Termin X nicht auf den Konto sein, nochmals ein kurzes Schreiben mit etwas mehr Nachdruck und wenn alles nicht Hilft dann RA.
    Die 130km für das nächste Hotel sind übrigens o.k. LH muss natürlich die Kosten für Taxi und Hotel aufbringen. Er hätte sich natürlich aktiv vor Ort selber ein Hotel suchen können und die Kosten dann an LH weiterreichen müssen.
    Noch ein kleiner Nachtrag. Frage mal beim GB freddykr per PN an, ob er den Grund der Verspätung im System sieht und dir mitteilen kann.


    Andreas

  • Dann sehe ich das schon richtig. Das ist schon frech von der LH. Erst wollen sie ihn mit einem Feldbett abspeisen, dann immerhin ein Hotel. Aber konkrete Falschaussagen dem Passagier gegenüber ist schon der Hammer.


    Ich werd nachher noch mal meinen Neffen kontaktieren, wie es jetzt ausgegangen ist.


    Frage mal beim GB freddykr per PN an, ob er den Grund der Verspätung im System sieht und dir mitteilen kann.


    Hat die Lufthansa doch gesagt: technischer Defekt

  • ich kann dir nur schreiben, wie ich es mit Condor gemacht habe. Hab denen ´ne Mail geschrieben, mit der Aufforderung mir 2 x 600,-€ zu überweisen, wegen 24 Stunden Verspätung, der mir bekannte Grund für die Verspätung und habe Kontonummer usw. angegeben. Grund war bei mir, sie hatten zu wenig Maschinen und konnten so das Rotationsprinzip nicht einhalten. Also heute fliegt Maschine A nach LAS, morgen nach Malediven, dann nach Mauritius und dann eben wieder LAS.
    Dann kam Antwort, höhere Macht nicht vorhersehbar blablabla :tock:
    Ich Anwalt übergeben. Etwa ein Jahr später Gerichtsverhandlung ohne meine Anwesendheit. Ich gewonnen und Geld inklusve Zinsen erhalten.


    ABER - normal hätte ich nichts gefordert und sowieso nicht geklagt, denn wir waren damals das erste Mal im South Point und danach immer wieder. Wir wurden bestens per Buffet verpflegt und bekamen obendrein noch Gutscheine zum Shoppen. Das war die Reise, bei der Martina nicht mitkonnte, weil sie angefahren wurde und einen Kreuzbandriss hatte. Ich musste dann umbuchen auf Toni, was die sich fürstlich löhnen lassen haben. Ok war nicht die ihre Schuld. Gierig waren sie trotzdem. Ich sag immer, man sieht sich zweimal im Leben. Und es passte :grima:

  • Ich hoffe, das mein Beitrag hier richtig ist.


    Es ist ja bekannt, das, wenn der Koffer nicht ankommt, man sich mit div. Kleidungsstücken eindecken kann (bestimmte Höhe).
    Dieses ist ggfs. anders, wenn man z.B. auf eine Kreuzfahrt geht, da man dort ja Anzug und Co benötigt, sprich, man darf sich auch mit diesen Dingen eindecken.


    Wie sieht es aber rechtlich aus, wenn man in den Skiurlaub fliegt?
    Wir fliegen ja im Januar von Düsseldorf über Frankfurt nach Calgary in den Skiurlaub und nehmen unsere eigenen Ski mit. Irgendwie habe ich das Bauchgefühl, das es Lufthansa/Eurowings nicht gebacken bekommt, unser Skigepäck von Düsseldorf nach Frankfurt zu befördern.


    Das würden wir ja dann erst in Calgary merken.


    Lange Einleitung, nun meine Frage.
    Darf ich mir, wenn die Ski verspätet oder gar nicht ankommen auf Kosten der Airline (gebucht bei Air Canada) Ski vor Ort leihen? Gibt es da auch eine "Schmerzgrenze"?
    Denn ein Skiurlaub ohne Ski, ist ja kein Skiurlaub.


    Kennt sich da jemand aus?



    Danke.

  • Ich denke das kommt darauf an wann sie geliefert werden, bei uns waren es 3 Tage bis das Gepäck kam, allerdings sind wir "nur" im Winter zum Badeurlaub nach Florida geflogen und sie haben die Badesachen und Handtücher auch bezahlt (nachdem wir die Sache an SÖP übergeben hatten :pfeiff2: ) ebenso wie eine Garnitur Klamotten und das Kosmetikzeugs, allerdings waren wir sehr sparsam und hatten zu viert nur ca 270,- € .

  • Das "Problem" ist ja, das wir nur 8 Tage vor Ort sind. Da ist jeder Tag kostbar. :daumen:
    Klar würde ich nur für die Tage mir Ski leihen, bis unsere da sind, aber wie sieht das rechtlich aus? Würden wir von der Airline wohl etwas wiederbekommen?


    Übertreiben würden wir es definitiv nicht ,denn dann kann man gleich davon ausgehen, das man nichts bekommt.


    Das wir vor Ort auf jeden Fall leihen werden ist klar, wir können ja keinen Tag vergeuden :smile:

  • Für die Obergrenze ist das Montrealer Abkommen maßgeblich:


    Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer bei Verspätung bis zu einem Betrag von 1.131 SZR (Art. 19 und Art. 22 Abs. 2 MÜ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 1.000 auf 1.131 SZR im Jahre 2009 nach Art. 24 MÜ).


    Dabei ist 1 SZR = 1,291 EUR.


    Montrealer Übereinkommen ? Wikipedia


    Da hier dann ja nachweislich ein Schaden entsteht, dürfte auch eine Schadensersatzpflicht eintreten.

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